Ref. Kirche Frick

Kirchgemeindeversammlung

In unserer Kirchgemeinde finden jährlich zwei Versammlungen statt, die Rechnungsversammlung im Juni und die Budgetversammlung im November.
Zu diesen Versammlungen sind alle stimmberechtigten Gemeindeglieder eingeladen. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer, die zur reformierten Landeskirche gehören, in unserer Kirchgemeinde wohnhaft (Eiken, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) und 16-jährig oder älter sind.
Dokumente
Bereitgestellt: 02.06.2025     
Datenschutz / aktualisiert mit kirchenweb.ch