Segen

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Segen ist freier Zuspruch von Gottes Gnade. Deshalb ist der Segen Gottes Bestandteil des Gottesdienstes sowie des ganzen Lebens. Im reformierten Glaubensverständnis handelt es sich dabei um die Bitte um den Segen Gottes, weil der Segen Gottes nicht einfach in der Verfügung des Menschen liegt. Segenshandlungen und der Zuspruch des Segens sind nicht an ein Amt gebunden.
Wenn Eltern z.B. ihr Kind nicht taufen lassen möchten, können sie es auch im Gottesdienst segnen lassen. Jede Person oder Familie kann aber auch in anderen Lebenssituationen um einen Segen oder eine besondere Feier bitten.
In der Taufe (Segnung des Täuflings), Trauung (Segnung des Brautpaares) und Konfirmation (Segnung des Jugendlichen) hat der Segen eine besondere Bedeutung.

Jede Person, Paar oder Familie kann um gottesdienstliche Segensfeiern zu besonderen Lebenssituationen und Lebensübergängen bitten.
Die Aargauer Landeskirche sieht diese Möglichkeit auch für homosexuelle Paare vor.
Bereitgestellt: 09.02.2021     
aktualisiert mit kirchenweb.ch