Ref. Kirche Frick

Kircheneintritt

Wenn Sie in die Reformierte Landeskirche eintreten möchte, können Sie der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes eine einfache schriftliche Mitteilung (Brief) oder das ausgefüllte Beitrittsformular schicken, oder Sie wenden sich persönlich an einen Angestellten der Gemeinde. Die Kirchgemeinde (Pfarramt oder Kirchenpflege) nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und vollzieht den Eintritt.
Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Eltern den Eintritt schriftlich erklären.

Je nach dem, wie Sie es wünschen, kann der Eintritt bzw. die Aufnahme in die Kirche durch den Pfarrer oder die Pfarrerin im kleinen, persönlichen Rahmen noder in einem Gottesdienst vollzogen werden. Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin die Möglichkeit einer Taufe mit Ihnen besprechen.
Bereitgestellt: 09.02.2021     
aktualisiert mit kirchenweb.ch